<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
		>
<channel>
	<title>Kommentare zu: Rassismus: Ein Nigerianer wird in der Straßenbahn mit dem Messer bedroht</title>
	<atom:link href="http://www.radioafrika.net/2010/01/18/rassismus-ein-nigerianer-wird-in-der-strasenbahn-mit-dem-messer-bedroht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.radioafrika.net/2010/01/18/rassismus-ein-nigerianer-wird-in-der-strasenbahn-mit-dem-messer-bedroht/</link>
	<description>Das Afrika Programm für Radio und TV</description>
	<lastBuildDate>Wed, 08 Feb 2012 19:11:35 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.2.1</generator>
	<item>
		<title>Von: lotus</title>
		<link>http://www.radioafrika.net/2010/01/18/rassismus-ein-nigerianer-wird-in-der-strasenbahn-mit-dem-messer-bedroht/comment-page-1/#comment-1725</link>
		<dc:creator>lotus</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 21 Feb 2010 11:10:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.radioafrika.net/de/?p=5012#comment-1725</guid>
		<description>Man sollte sich schon fragen, ob da nicht zu Unrecht Polizisten beschuldigt werden. 1. Die Veröffentlichung von Tonbandaufnahmen (siehe Profil.at) ist laut § 120 StGB verboten. Hier hat sich der Schwarzafrikaner schuldig gemacht. Ebenso nach dem Datenschutzgesetz. 2. Die Personendurchsuchung war und ist gesetzlich gedeckt gewesen. 3. Man hört auf der Aufnahme kein einziges Mal einen Polizisten schreien, schimpfen oder sonst irgendwie rassistische Äußerungen tätigen oder das irgend eine etwaige Misshandlung vornehmen. Das Einzige was zu hören ist, dass der Schwarzafrikaner auf englisch sich aufregt. Die Polizisten sind sachlich und ruhig. Also was sollte da nicht gesetzmäßig gewesen sein????? 4. Laut diesem Bericht wurde bei seinem Freund Drogen gefunden. Drogenbesitz, egal in welcher Menge, ist strafbar. Hier wird das aber als harmlos hingestellt. 5. Die Journalistin sollte besser recherchieren bevor sie so etwas veröffentlicht, denn sie weiß natürlich nicht, was intern bei der Polizei ausgelöst wird. Vorab Versetzungen, Rechtfertigungen usw. bevor noch das Gericht entschieden hat. Hier wird auch in die persönlichen Verhältnisse der Beamten von seiten der Behörde eingegriffen. Was ist, wenn sich dann herausstellt, dass der Schwarzafrikaner alles nur erfunden hat? Nichts, aber die Polizisten hatten Probleme. Und die sind sicherlich massiv. Dann sollte der Schwarzafrikaner nach allen möglichen gesetzlichen Möglichkeiten verklagt werden. Ich nehme niemanden in Schutz, aber es ist offenbar sehr leicht, Polizisten sehr starke Problem zu bereiten. Was ist dann die Folge: Jeder Polizist wird wegschauen, damit er ja nur keine Probleme bekommt. Speziell dann bei Schwarzafrikaner. Wollen wir alle das??????</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Man sollte sich schon fragen, ob da nicht zu Unrecht Polizisten beschuldigt werden. 1. Die Veröffentlichung von Tonbandaufnahmen (siehe Profil.at) ist laut § 120 StGB verboten. Hier hat sich der Schwarzafrikaner schuldig gemacht. Ebenso nach dem Datenschutzgesetz. 2. Die Personendurchsuchung war und ist gesetzlich gedeckt gewesen. 3. Man hört auf der Aufnahme kein einziges Mal einen Polizisten schreien, schimpfen oder sonst irgendwie rassistische Äußerungen tätigen oder das irgend eine etwaige Misshandlung vornehmen. Das Einzige was zu hören ist, dass der Schwarzafrikaner auf englisch sich aufregt. Die Polizisten sind sachlich und ruhig. Also was sollte da nicht gesetzmäßig gewesen sein????? 4. Laut diesem Bericht wurde bei seinem Freund Drogen gefunden. Drogenbesitz, egal in welcher Menge, ist strafbar. Hier wird das aber als harmlos hingestellt. 5. Die Journalistin sollte besser recherchieren bevor sie so etwas veröffentlicht, denn sie weiß natürlich nicht, was intern bei der Polizei ausgelöst wird. Vorab Versetzungen, Rechtfertigungen usw. bevor noch das Gericht entschieden hat. Hier wird auch in die persönlichen Verhältnisse der Beamten von seiten der Behörde eingegriffen. Was ist, wenn sich dann herausstellt, dass der Schwarzafrikaner alles nur erfunden hat? Nichts, aber die Polizisten hatten Probleme. Und die sind sicherlich massiv. Dann sollte der Schwarzafrikaner nach allen möglichen gesetzlichen Möglichkeiten verklagt werden. Ich nehme niemanden in Schutz, aber es ist offenbar sehr leicht, Polizisten sehr starke Problem zu bereiten. Was ist dann die Folge: Jeder Polizist wird wegschauen, damit er ja nur keine Probleme bekommt. Speziell dann bei Schwarzafrikaner. Wollen wir alle das??????</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>

