Radio Afrika TV

Afrikas Frauen “25 Jahre nach Beijing“: Das Feuer neu entfachen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on whatsapp
Share on email
Share on print
  • Home
  • Afrikas Frauen “25 Jahre nach Beijing“: Das Feuer neu entfachen

Günther Lanier, Ouagadougou, 16.12.2020

Gerade von ihren Nächsten erfahren Frauen und Mädchen allzu oft Gewalt[1]. Hat sich das in letzter Zeit gebessert?[2]

Frauen geben Leben und sind meist kompetenter als Männer beim Sichern des Überlebens. Das gilt weltweit. In der afrikanischen Tradition werden die Alten besonders geschätzt und geehrt. Wie kommt es also, dass alte Frauen ganz besonders von Ernährungsunsicherheit betroffen sind, wie das eine rezente Studie zu Malawi[3] belegt? Ist “Undank der Welt Lohn“?[4]

Ältere Frauen sind eines der neu aufgetauchten, bisher zu wenig behandelten Themen (“emerging issues“)[5], das der Bericht zu den afrikanischen Frauen[6] auflistet, um den es in meinem heutigen Artikel geht. Den Hinweis auf diesen Bericht verdanke ich WIDE, dem in Wien beheimateten Entwicklungspolitischen Netzwerk für Frauenrechte und feministische Perspektiven (http://www.wide-netzwerk.at), das diesen Bericht in einer Aussendung vom 23.9.2020[7] kurz vorstellte – merci!

Zu Beijing 1995 fasst WIDE einleitend kurz zusammen: “Vor 25 Jahren fand die größte, wichtigste und bislang letzte UN-Weltfrauenkonferenz in Peking statt. In der „Aktionsplattform von Peking“ wurden von 189 Staaten Maßnahmen zu 12 kritischen Themenbereiche beschlossen.“[8]

Und hier die Einschätzung der weltweiten Lage durch WIDE 25 Jahre danach: “Die Überprüfung der Umsetzung von 173 Staaten brachte zutage, dass, wenn auch regional unterschiedlich, vor allem neoliberale Wirtschaftspolitiken, die Klimaveränderungen, die Feminisierung der Armut und die ungleiche Verteilung der unbezahlten Versorgungsarbeit zwischen den Geschlechtern den strategischen Zielen entgegenstehen.“[9]

 [10]

In Afrika leben heute an die 700 Millionen Mädchen und Frauen. Über sie EINEN Bericht zu schreiben, der die Entwicklung des letzten Vierteljahrhunderts auf 76 Seiten zusammenfasst, ist ein gewagtes Unternehmen, erschwert noch dadurch, dass der Ausgangspunkt ein UNO-Dokument ist – die sind ja stets, aller guten Absicht zum Trotz, in DiplomatInnen-Sprache verfasst, die möglichst niemandem wehtun soll.

Wer wagt ein solches Unterfangen?

FEMNET ist das “Entwicklungs-und Kommunikationsnetzwerk Afrikanischer Frauen“. 1988 gegründet, war sein ursprünglicher Zweck die Koordinierung der Vorbereitungen für die Vierte Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen[11], die vom 4. bis 15. September 1995 in Beijing stattfand. Sitz dieses panafrikanistischen Netzwerks ist Nairobi, wohl nicht zufällig der Ort der vorangegangenen Dritten UN-Weltfrauenkonferenz. FEMNET hat heute über 800 Mitglieder – Individuen und Organisationen –, die aus 49 afrikanischen Ländern kommen[12].

“FEMNET hat sich in den letzten 32 Jahren mittels Einberufen, Organisieren und Moderieren von Debatten strategisch positioniert, in denen es um kritische Themen rund um Menschenrechte von Frauen geht – stets bemüht um ein Beeinflussen von Entscheidungen in nationalen, subregionalen und globalen Foren, um ein Verstärken der Stimmen afrikanischer Frauen und eine Priorisierung ihrer Bedürfnisse, Prioritäten und Interessen in politischen Schlüssel-Dialogen und bei Ergebnissen, die eine direkte oder indirekte Auswirkung auf ihr Leben haben.“[13]

So weit, so beeindruckend.

“Ohne jeden Zweifel war die Beijinger Erklärung und Aktionsplattform (BEAP) von 1995 das Bahnbrechendste, was in der Geschichte der Gleichstellung der Geschlechter und Frauenemanzipation je passiert ist.
Die Welt der Geschlechtergleichheit war seit der BEAP nicht mehr dieselbe und wird nie mehr dieselbe sein. Es war diese Erklärung, die sich erkühnte, weltweit für Frauen und Männer Veränderungen zu bewirken. Sie war die Blaupause, die den Agitationsdiskurs zur Gleichstellung der Geschlechter revolutionierte und die der Erkenntnis zum Durchbruch verhalf, dass eine gleiche Welt möglich ist.”[14]

So weit die überschwängliche Präsentation der Ergebnisse der 1995er Weltfrauenkonferenz von Beijing im Vorwort des FEMNET-Berichtes. 189 Staaten haben die Beijinger Erklärung und Aktionsplattform unterschrieben, haben sich somit verpflichtet, durch strategische Interventionen in zwölf kritischen Bereichen auf die Gleichstellung der Frauen hinzuarbeiten. Die zwölf in Beijing 1995 herausgearbeiteten Bereiche sind Armut, Bildung, Gesundheit, Gewalt, bewaffnete Konflikte, Wirtschaft, Macht&Entscheidungen, institutionelle Mechanismen, Menschenrechte von Frauen, Medien, Umwelt und Mädchen. Angesichts gravierender, systemischer, struktureller und praktischer Hindernisse für Frauen bot die BEAP normative Anleitung für Staaten für legale, politische und institutionelle Maßnahmen zum Überwinden dieser Schranken und zum Erreichen der Geschlechtergleichstellung. Damit die BEAP nicht das Schicksal anderer hehrer internationaler Deklarationen erleidet und in irgendeiner Schublade eines stillen Todes stirbt, muss jedes unterzeichnende Land alle fünf Jahre über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Umsetzung berichten. Jenseits der staatlichen AkteurInnen, legt auch die Zivilgesellschaft alle fünf Jahre ihren Parallelbericht vor. Hier ordnet sich der Beijing+25-Bericht von FEMNET ein.

Die BEAP ist nicht die einzige internationale Referenz, die Afrikas Frauen in ihrem Kampf um Emanzipation diente und weiterhin dient. So erklärte die Afrikanische Union die 2010er Jahre zur “Dekade afrikanischer Frauen“ und betonte dabei die überragende Bedeutung der Umsetzung an der Basis sowie die Notwendigkeit der Synergie von bottom-up– und top-down-Vorgehen[15].

Schon 2003 hatten die Mitgliedsstaaten der Afrikanischen Union in der mosambikanischen Hauptstadt das “Protokoll zur Afrikanischen Menschen- und Völkerrechtscharta für die Rechte afrikanischer Frauen“ beschlossen, besser bekannt als “Maputo-Protokoll“, eines der “progressivsten Frauenrechtsinstrumente weltweit“[16], das speziell auf für den afrikanischen Kontinent relevante Themen abzielt. Unterzeichnende Staaten – bis Juli 2020 haben 42 das Maputo-Protokoll ratifiziert[17] – verpflichten sich zu Maßnahmen positiver Diskriminierung in Politik, Gesetzen und Programmen und zu legalem Schutz von Frauen vor Diskriminierung[18].

Auf globaler Ebene gibt es weiters die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der 2015 beschlossenen Agenda 2030 der Vereinten Nationen (der ausführliche Name ist “Transformation unserer Welt: Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“), in der natürlich die Frauen eine wichtige Rolle spielen – am vordergründigsten im Ziel Nr.5 “Gleichstellung der Geschlechter“.

Vergessen wir außerdem nicht die 1979 von den Vereinten Nationen beschlossene Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen[19], das meist mit dem englischen Akronym CEDAW bezeichnet wird und für die 189 Unterzeichner-Staaten[20] mit einer periodischen Berichtspflicht ausgestattet ist.

Auf seinen Seiten 17 bis 20 bringt der FEMNET-Bericht einen tabellarischen Vergleich von BEAP, Maputo-Protokoll, Agenda 2030 und CEDAW.

 [21]

So weit die “Theorie”. Zweifellos waren im letzten Vierteljahrhundert die Emanzipation der Frauen betreffend große Fortschritte zu verzeichnen. Allerdings waren sie speziell Afrika betreffend nicht so ausgeprägt wie erhofft – der 2019er SDG Gender Index (Gender-Index der nachhaltigen Entwicklungsziele) legt dafür beredtes Zeugnis ab. Unter den 129 gereihten Staaten findet sich der afrikanische Primus, Mauritius, auf Platz 37. Die untersten Ränge werden von Subsahara-Ländern dominiert, Tschad ist Letzter, Kongo-Kinshasa Vorletzter und Kongo-Brazzaville Vorvorletzter[22].

Die für Frauen nach wie vor unbefriedigenden Zustände sind nicht nur auf mangelnde Fortschritte zurückzuführen, in den letzten Jahren war ein regelrechter backlash zugange – das Patriarchat schlägt zurück und seit 2020 können die reaktionären Kräfte auch noch den Coronavirus nutzen, um verlorenes Terrain zurückzuerobern. In den Worten des FEMNET-Berichts: “Das Wiederauferstehen von Ultrakonservativismus, Fundamentalismus, Militarismus und Staatsvereinnahmung hat der Missachtung von Rechten neues Terrain erschlossen. Geht das ungehemmt so weiter, so wird die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern zunehmen, die Verletzlichkeit von Frauen und Mädchen wird steigen und sie werden vermehrt Armut erfahren.“[23] Und etwas emotionaler: “Zu unserem Schrecken und Entsetzen stellen wir fest, dass die Fortschritte, die wir über die Jahre für Frauen und Mädchen bewirkt haben, aufs Hefstigste, mit voller Wucht und koordiniert attackiert werden. Das Patriarchat erhebt erneut sein hässliches Haupt und bedroht die Freiräume und die Gleichheit, die von den Frauen nach harten Kämpfen erobert werden konnten.“[24]

Wie sieht es nun in den zwölf kritischen Bereichen für afrikanische Frauen aus? FEMNET behandelt sie zunächst einen nach dem anderen auf den Seiten 22 bis 48 ihres Berichtes, unterteilt in Fortschritte/Zugewinne, verbleibende Herausforderungen sowie Highlights. Danach kommen auf den Seiten 50 bis 55 zum Abschluss des Berichtes in derselben Reihenfolge Empfehlungen. Ich integriere die Empfehlungen und gehe die zwölf Themenbereich daher nur einmal durch – und das in aller Kürze.

1. Frauen und Armut

Vergangenes BIP-Wachstum hat Armut nicht unbedingt verringert. Unterschiede zwischen Reichen und Armen sind in insgesamt reicheren Ökonomien ausgeprägter. Nur in vier Ländern (Ruanda, Sierra Leone, Burundi und Guinea) haben Frauen im selben Ausmaß Zugang zum Arbeitsmarkt wie Männer. Nicht remunerierte Haus- und Pflegearbeit ist ganz überwiegend Frauensache. In Malawi z.B. verwenden Frauen sieben Mal soviel Zeit auf unbezahlte Haus- und Pflegearbeit wie Männer. In Madagaskar schließen in den Städten 47% der reichsten männlichen Jugendlichen die Unterstufe der Sekundarschule erfolgreich ab – gegenüber 0% der ärmsten weiblichen Jugendlichen am Land.

Empfehlung: Die Politik muss Wachstum umverteilen, z.B. mittels progressiver(er) Besteuerung und adäquater(er) Zuteilung staatlicher Ausgaben, wobei soziale Absicherung eine der obersten Prioritäten sein muss. Nur positivere Einstellungen und soziale Normen zu Frauen und Frauenarbeit können Machtdynamiken auf der Haushaltsebene und auf nationalem und internationalem Niveau näher an ein Gleichgewicht bringen.

2. Schule und Bildung für Frauen

Ginge es nach den afrikanischen Verfassungen, so würden alle Mädchen genauso wie alle Buben zur Schule gehen. De facto lagen die Prozentsätze der Immatrikulationen von Mädchen in der Volksschule 2017 nur in Namibia, Ägypten, Burundi, Mauritius und Marokko nahe am Idealwert (zwischen 96,6% und 98,5%). Der Prozentsatz von Mädchen, die die Volksschule erfolgreich abschlossen, war 2017 nur in Mauritius (97,9%), in Ägypten (95,4%) und in Marokko (93,1%) befriedigend. Die höchsten Raten von Mädchen, die nie zur Schule gehen, weisen Mosambik, Sudan, Niger, Tansania und Mali auf. Unter Frauen und Mädchen über 15 ist die Alphabetisierung in Namibia mit 91,4% am höchsten, gefolgt von São Tomé e Príncipe (89,5%), Mauritius (89,4%) und eSwatini/Swasiland (88,5%). Am niedrigsten waren die entsprechenden Prozentsätze in Mali (25,7%), der Zentralafrikanischen Republik (25,7%) und im Südsudan (28,9%).

Empfehlung: Investitionen in inklusive, lebenslange und hochqualitative Bildung rechnen sich. Neue Technologien sollten ebenso vergessen werden wie Zielgruppen in prekärer Lage, z.B. Menschen mit Behinderung, in Konflikten oder Schwangere.

3. Frauen und Gesundheit

Beim Thema Frauengesundheit gilt es, insbesondere an sexuelle und reproduktive Rechte und an ein Senken der Müttersterblichkeit zu denken. Auch haben ältere Frauen weiterhin oft keinen Zugang zu Gesundheitsversorgung. Und HIV-Infektionen betreffen in Afrika nach wie vor überwiegend Frauen und Mädchen.
Während der Zugang zu Verhütungsmitteln zugenommen hat (obwohl er nach wie vor meist ungenügend ist), bleibt die Müttersterblichkeit erschreckend hoch: Die Hälfte aller Frauen die bei oder nach der Geburt sterben, sterben in Afrika. Dabei spielen frühe Schwangerschaften, oft in Zusammenhang mit Kinderheirat, eine wichtige Rolle, ebenso mangelnde Aufklärung. Sehr oft ist zudem Abtreibung verpönt und verboten – illegale Schwangerschaftsabbrüche stellen eine enorme Gefahr für die Betroffenen dar.

Empfehlung: Gesundheit im Allgemeinen und Frauengesundheit im Besonderen bedürfen verstärkter statlicher Finanzierung. Staaten müssen außerdem dafür sorgen, dass das gesetzliche Rahmenwerk es Frauen und Mädchen ermöglicht, ihre sexuellen und reproduktiven Rechte vollumfänglich und in 100%iger Freiwilligkeit wahrzunehmen, wobei sozio-ökonomischer Status, Alter, Behinderung, Familienstand und sexuelle Orientierung keine Rolle spielen dürfen.

4. Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Bei solcher Gewalt handelt es sich um den offensichtlichsten und ungeheuerlichsten Ausdruck von Ungleichheit zwischen den Geschlechtern. Das Problem ist in Afrika ein systemisches. Mancherorts kann von einer Kultur der Vergewaltigung gesprochen werden. Ideen, Worte und Stereotype, die Gewalt gegen Mädchen und Frauen billigen und fördern sind weitverbreitet.
Beim Bekämpfen solcher Gewalt sind an der legalen Front einige Fortschritte erzielt worden. Außerdem ist die Polizei in mehr als der Hälfte aller afrikanischen Länder heute besser gerüstet für den Umgang mit und die Betreuung von Opfern von solcher Gewalt. Während die Weltgesundheitsorganisation schätzt, dass fast die Hälfte (45,6%) der Frauen physischer und/oder sexueller Gewalt ausgesetzt waren, definieren 60% der afrikanischen Staaten Vergewaltigung in der Ehe NICHT als Vergehen[25].
Kinderheirat ist in 80% aller afrikanischen Staaten verboten, oft weisen diese Gesetze jedoch Lücken auf[26]. Auch wird in 28 afrikanischen Staaten Exzision oder eine andere Form weiblicher Genitalverstümmelung weiterhin praktiziert. Polygynie – dass ein Mann mehrere Frauen heiratet – ist vielerorts erlaubt.
Meist werden Gewalt gegen Frauen und Mädchen betreffende gesetzliche Bestimmungen ungenügend angewandt. Dass an den zugrundeliegenden Ursachen gearbeitet wird, dass denen, die solche Gewalt erleben mussten, Schutz und umfassende Unterstützung geleistet wird, dass die Täter verurteilt werden, ist leider keineswegs die Regel.

Empfehlung: Faktoren wie z.B. Alter, Behinderung, sexuelle Orientierung bedürfen der Aufmerksamkeit, da sie die Gefahr von Gewalt an Frauen und Mädchen erhöhen. Insgesamt bedarf es umfassender staatlicher Interventionen, von der Vorbeugung über Schutz und Unterstützung bis zur Bestrafung. Zum Vorbeugen ist ein Ändern schädlicher Verhaltensweisen, für Mädchen und Frauen gefährlicher Vorstellungen und von Geschlechterstereotypen nötig.

 [27]

5. Frauen und bewaffnete Konflikte

Im Oktober 2000 anerkannte die Sicherheitsratsresolution Nr.1325 die Auswirkungen von Konflikten auf Mädchen und Frauen, die Notwendigkeit, sie zu schützen, aber auch, sie in allen Phasen miteinzubeziehen, insbesondere in Friedensprozesse, Reformen des Sicherheitssektors, Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration und auch in den Wiederaufbau. Nach wie vor gibt es aber sehr wenig Mediatorinnen und nur 4% der UnterzeichnerInnen von Friedensabkommen waren im letzten Vierteljahrhundert Frauen[28]. Ruanda stellt eine Ausnahme dar, dort sind sie insbesondere an der Basis wesentlich an Konfliktregelung und auch in der diesbezüglichen Rechtssprechung involviert und 44,3% der GemeinschaftsmediatorInnen (abunzi) sind Frauen.
Flüchtlingslager stellen selten die für die Sicherheit von Frauen und Mädchen erforderlichen Dienstleistungen und Einrichtungen zur Verfügung. Obwohl sie die klare Mehrheit der LagerbewohnerInnen darstellen, sind diese Mädchen und Frauen nur ungenügend geschützt und sind so unter anderem sexuellen Belästigungen, Gewalt und Menschenhandel ausgesetzt.

Empfehlung: Unterstützung für friedensfördernde, Konflikten vorbeugende Frauenorganisationen sollte verstärkt werden. Konfliktvorbeugung und Konfliktlösung sollten stets zuvorderst die Gender-Perspektive berücksichtigen. Die Versorgung und Unterstützung von Konflikt- und Gewaltopfern muss gesichert sein, dabei bedürfen besonders verletzliche Gruppen wie Flüchtlinge, Menschen mit Behinderung und ältere Frauen besonderer Berücksichtigung.

6. Frauen und Ökonomie

Wirtschaftliches empowerment von Frauen verbessert ihre Ausstattung mit allen Arten von “Kapital“ (finanzielles, physisches und Humankapital) und ihren Zugang zu und somit ihr Profitieren von ökonomischen Möglichkeiten. Es verleiht ihnen derart (eine lautere) Stimme und steigert ihre Wirkkraft, ihre Handlungsmacht (agency).
Der Anteil von formell beschäftigten Frauen ist generell relativ niedrig. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind für Frauen meist hoch. Viele Frauen sind “selbständig“, ihre “Unternehmen“ sind ganz überwiegend klein und im informellen Sektor angesiedelt.
Geringe Bildung und die Tatsache, dass Haushaltsarbeit und Pflege als Frauenaufgaben gelten, behindert weibliche Karrieren. Gemäß traditionellem Recht können Frauen vielerorts auch nicht “Eigentümerinnen“ von Grund und Boden sein, was in der Landwirtschaft ihren Zugang zu Krediten stark einschränkt, haben sie einer Bank doch anders als die Männer keine Sicherheiten anzubieten.

Empfehlung: Will ein Land sein ökonomisches Potential ausschöpfen, so sind Investitionen ins Humankapital seiner Frauen und Mädchen dringend erforderlich. Die Verleihbedingungen von Mikrofinanzinstitutionen – bei denen Frauen die besseren KundInnen sind: Ihre Rückzahlraten sind höher als jene von Männern – gehören verbessert. Zudem sollte der Umstieg ins formelle Banksystem erleichtert werden. Für ein dauerhaftes und tiefgreifendes empowerment der Frauen werden jedoch grundlegende Veränderungen im gesellschaftlichen Wertesystem, bei sozialen Normen und im Verhalten auch der Männer unumgänglich sein.

7. Entscheidungen treffende Frauen/Frauen an der Macht

Frauen stellen afrikaweit knapp ein Viertel der Parlamentsabgeordneten[29]. Ruanda ist hier und auch beim Anteil der weiblichen Regierungsmitglieder Spitze. Südafrika und Äthiopien haben sich auch stark verbessert. Hingegen ist der Prozentsatz von Frauen in den Parlamenten Nigerias, der Komoren und der Zentralafrikanischen Republik einstellig. Institutionelle, soziale, kulturelle und wirtschaftliche Schranken halten die Frauen hintan – sogar im über Afrikas Grenzen hinaus vorbildhaften Ruanda stellen negative Stereotype und die überaus ungleich verteilte Arbeit in Haus und Heim ein bedeutendes Handikap für Frauen dar. Positive Diskriminierung, insbesondere Frauenquoten sorgen in manchen Ländern dafür, dass der Anteil von Frauen in legislativen Organen steigt.

Empfehlung: Genderquoten sollten durch Gender-Mainstreaming in der Politik und der Verwaltungspraxis ergänzt werden. Eine verbesserte Ausbildung von Mädchen und Frauen stellt eine Grundvoraussetzung für ihre vermehrte Beteiligung an politischen und sonstigen Entscheidungen dar.

8. Institutionelle Mechanismen zur Frauenförderung

Die BEAP hielt eine nationale Institution, eine zentrale politische Koordinationsstelle für Frauenförderung für ganz wesentlich, “um regierungsweit das mainstreaming der Geschlechtergleichheitsperspektive in allen politischen Bereichen voranzutreiben“[30]. Im letzten Vierteljahrhundert ist es tatsächlich in einer Vielzahl afrikanischer Länder zur Einrichtung von Frauenministerien gekommen und Frauenförderung wird heute viel bewusster betrieben – zum Beispiel auf Basis nationaler Gender-Aktionspläne – und viel besser koodiniert – oft auch mit der Zivilgesellschaft – als zum Zeitpunkt der 4. Weltfrauenkonferenz. Gender budgeting hat sich in Ruanda und Uganda durchgesetzt, in Cabo Verde wurden Gender-Indikatoren entwickelt und in Senegal wurde das 2019er Budet von eine Gender-Budget-Dokument begleitet.
In der protokollarischen Ordnung sind die Frauenministerien allerdings oft weit unten zu finden. Und sie werden oft sowohl personell als auch finanziell so schlecht ausgestattet, dass ihre Wirksamkeit begrenzt bleibt. In manchen Ländern gehört die Koordinierung mit zivilgesellschaftlichen Strukturen, die sich für Frauen einsetzen, verbessert.

Empfehlung: Für eine tiefgreifende und dauerhafte Verbesserung wäre es wesentlich, dass sich alle involvierten Institutionen die Frauenförderung/das gender mainstreaming zu eigen machen – hier wird gerne die ownership beschworen – und nicht nur pro forma ausführen. Nach Gender desaggregierte Daten müssen zudem vorliegen, um eine exakte Planung vorzunehmen und die erzielten Resultate einschätzen zu können. Die Zivilgesellschaft gehört so weit wie möglich eingebunden. Beim gender budgeting sollte ein von der Sache überzeugtes Finanzministerium die Führungsrolle übernehmen.

9. Die Menschenrechte der Frauen

Ein Staat darf sich nicht darauf beschränken, die Menschenrechte der Frauen nicht zu missachten, er muss sich aktiv um Schutz und Durchsetzung dieser Rechte kümmern. Um ein Monitoring der Gleichheit und der Entwicklungen seit der Frauenkonferenz in Beijing zu ermöglichen, hat die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Afrika (UNECA) die soziale Macht der Frauen (Fähigkeiten), ihre ökonomische Macht (Möglichkeiten) und ihre politische Macht (“Stimme“ und Handlungsmacht/agency) gemessen[31]. Auch der alljährliche Global Gender Gap Report des World Economic Forum kann hier als Messlatte dienen.
In der Theorie – oder vielleicht besser: in normativer Hinsicht – hat Afrika insbesondere mit dem oben erwähnten Maputo-Protokoll so ziemlich alles, dessen es bedarf. Hapern tut es freilich vielfach bei der Implementierung, auch dort, wo die nationale Gesetzeslage die Vorgaben des Maputo-Protokolls nachvollzogen hat. Oft fehlt einfach der politische Wille zur Umsetzung internationaler Verpflichtungen.
Das Eliminieren von Diskriminierung könnte als Oberziel ausgegeben werden. Gewalt und schädliche Praktiken gehören beseitigt. Der große Wert unbezahlter Sorge- und Haushaltsarbeit gehört anerkannt. Das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit muss durchgesetzt werden. Und Frauen müssen sehr viel mehr an politschen und anderen Entscheidungsfindungsprozessen beteiligt werden[32].

Empfehlung: Über das Ratifizieren des Maputo-Protokolls hinaus sollten sich die Unterzeichner-Staaten um die Implementierung ihrer dort eingegangenen Verpflichtungen kümmern. Dazu gehören auch die periodischen Berichte über Fortschritte und Hindernisse. Alle Barrieren, die Frauen den Zugang zu ihren Rechten verwehren, müssen beseitigt werden. Dabei werden insbesondere der Zugang zu ökonomischen Möglichkeiten und das Eliminieren schädlicher Praktiken erforderlich sein. Diskriminierung und Ungleichheiten aufgrund von Gender, Alter, Klasse, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, Herkunft, kulturellem oder religiösem Hintergrund, sexueller Orientierung, Gender-Identität, Familienstand, Gesundheitszustand und Fähigkeit müssen eliminiert werden – unter ihnen leiden zuallererst Frauen.

 [33]

10. Frauen und Medien

Negative Stereotype werden gefestigt, wenn Medien sie propagieren. Es gilt, Frauen anders, positiv zu präsentieren, z.B. auch als Expertinnen und in Führungsrollen. Zudem sollen mehr Frauen medienintern in Führungspositionen aufsteigen. Generell bedarf es auch eines größeren Anteils von Frauen unter den JournalistInnen. Frauen-Radio, Frauen-TV, Frauen-Zeitungen sind zu fördern. Auf der Nachfrageseite muss der Zugang von Frauen zu Medien und Informationen erleichtert und verstärkt werden. Das gilt insbesondere auch fürs Internet.
Laut Global Media Monitoring Project Report belief sich die Präsenz von Frauen in den afrikanischen Printmedien, in Radio und TV im Jahr 2015 auf 22%. Um 45% weniger Frauen als Männer hatten 2015 in Subsahara-Afrika Zugang zum Internet, in Nordafrika waren es um 35% weniger. Diese Prozentsätze dürften sich seither kaum gebessert haben.
Journalismus gilt weiterhin als Männer-Beruf. In Südafrika liegt der Anteil schwarzer Frauen an den JournalistInnen bei 18%, in Ruanda beträgt der Frauenanteil 24%, in Burkina Faso 25%. Je höher in der Medien-Hierarchie, desto weniger Frauen sind zu finden – in Burkina 5% unter den ChefredakteurInnen, in Ruanda sind immerhin 14,1% Eigentümerinnen oder Managerinnen zu finden.

Empfehlung: Bei ihren Bemühungen um ein Schließen oder Mindern des Gender Gaps in den Medien, sollte auf benachteiligte Gruppen wie z.B. ältere Frauen, Mädchen und Frauen mit Behinderung, Frauen in (insbesondere abgelegenen) ländlichen Gegenden, usw. besondere Rücksicht genommen werden. Abermals bedarf es nach Geschlecht aufgeschlüsselter Daten, um Interventionen effizient planen und evaluieren zu können.

11. Frauen und Umwelt

In Umweltbelangen enthielt die BEAP drei strategische Ziele: Frauen bei die Umwelt betreffenden Entscheidungen auf allen Ebenen einbinden; die Sorgen und Perspektiven der Frauen in Politik und Programme integrieren; bei der Evaluierung von Entwicklungs- und Umweltpolitik ihre Auswirkungen auf Frauen berücksichtigen.
In Afrika ist laut einer Studie der International Union for Conservation (IUCN) aus 2017 in Umweltbelangen gender mainstreaming gut vorangekommen. Allerdings gilt das zuvorderst für die nationale Ebene. Beim Herunterbrechen auf die konkrete lokale Ebene gibt es oft Probleme.
Besonderen Anlass zur Sorge geben die Auswirkungen von Bergbauprojekten und auch Plantagen auf die Umwelt, die oft gerade für Mädchen und Frauen dramatische Konsequenzen haben. Nicht selten wird ihren Protesten gegen die negativen Effekte und gegen Ausbeutung mit Gewalt begegnet.

Empfehlung: Verbesserte Energiequellen für den Haushalt (Kochen, zudem Wasserwärmen) bedürfen größerer Beachtung. Die Aktivitäten transnationaler, aber auch größerer einheimischer Unternehmen, die in Großprojekte z.B. im Bergbau oder in Land- und Forstwirtschaft investieren und oft staatliche AkteurInnen auf ihrer Seite wissen, gehören reguliert. Menschenrechte sind zu schützen, die Ausbeutung von Mädchen- und Frauenarbeit ist ebenso zu verhindern wie Landraub.

12. Mädchen

Ungefähr 25% der Bevölkerung Afrikas sind weiblichen Geschlechts und unter 18 Jahre jung, was generell als Altersobergrenze für die Definition von Kindern anerkannt ist. Durchsetzung und Schutz der Rechte der Mädchen auf Bildung, Gesundheit und Freiheit von Gewalt würde einen signifikanten Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung afrikanischer Staaten leisten.
Afrikaweiten Schutz genießen Mädchen unter dem Maputo-Protokoll und der Afrikanischen Charta der Rechte und des Wohlergehens des Kindes, die 1990 von der Organisation für Afrikanische Einheit verabschiedet wurde und 1999 in Kraft trat. 49 Staaten haben diese Charta unterzeichnet – sie haben sich verpflichtet, das Recht der Mädchen auf Freiheit von Diskriminierung ebenso zu verwirklichen wie seinen Zugang zu gleichen sozio-ökonomischen Möglichkeiten und es vor schädlichen Praktiken wie z.B. Exzision und Kinderheirat zu bewahren. In der Praxis haben die meisten dieser afrikanischen Staaten ihre Interventionen auf den Schulsektor konzentriert. Anderweitig sind die Verbesserungen allzu oft auf der normativen Ebene, also in der Theorie steckengeblieben.
Mädchen werden nach wie vor zu wenig aufgeklärt und haben zu wenig Zugang zu Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit. Auch jenseits der ganz überwiegend Mädchen vorbehaltenen Arbeit im Haushalt ist Kinderarbeit nach wie vor weitverbreitet. Unvermindert oder wenig vermindert kommt es zu Gewalt gegen Kinder, darunter Missbrauch, Belästigung, Vergewaltigung und Menschenhandel. Kinderheirat samt den resultierenden verfrühten Schwangerschaften ist nach wie vor gang und gäbe.

Empfehlung: Gesetze geben einen theoretischen Rahmen vor. Damit sich die tatsächlichen Lebensbedingungen der Mädchen Afrikas verbessern, müssen aber auch die allerbesten normativen Vorgaben in die alltägliche Wirklichkeit umgesetzt werden. Das ist in vielerlei Hinsicht bis heute nicht geschehen.

***

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Beijinger Erklärung und Aktionsplattform (BEAP) von 1995 auch nach einem Vierteljahrhundert dringend ihrer Umsetzung harrt. Nach wie vor sind keineswegs die Bedingungen vorhanden, damit die Mädchen und Frauen Afrikas ihr Potential entfalten können.

Wie FEMNET es schon im Titel seines Beijing+25-Berichtes ausdrückt: Was Afrikas Frauen betrifft, gilt es, das Feuer der Revolution neu zu entfachen.

***

Endnoten:

[1] Das dem Artikel vorangestellte Foto zeigt Frauen in Lesotho, die am Nationalen Tag der Frauen gegen Gewalt an Frauen protestieren, Foto K. Kendall 4.8.2008, leicht überarbeitet GL, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Lesotho_women_2008.jpg.

[2] Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist sowohl einer der 12 kritischen Themenbereiche von Beijing 1995 als auch eines der zu wenig behandelten Themen (emerging issues) des FEMNET-Berichts zu Afrika 25 Jahre danach – siehe hier in Folge –, das allein stimmt bedenklich.

[3] Anne Dressel, Elizabeth Mkandawire, Kaboni Whitney Gondwe, Lucy Mkandawire-Valhmu, Stacia Nordin, Nokuthula Vilakazi, Victoria Scheer, Peninnah Kako, Emmanuel Ngui, Tammy Neiman, Ashley Ruiz, Jeneile Luebke, Peter Minjale, Anne Merriman, Lucy Kishindo Finch, Leonard Egede, The intersection of food insecurity and health for rural Malawian women at the end of life, International Journal of Palliative Nursing Vol.26, Nr.7, 28.10.2020 https://doi.org/10.12968/ijpn.2020.26.7.372.

[4] Bezeichnenderweise wurden im namensgebenden Märchen (Ludwig Bechstein, Neues deutsches Märchenbuch, 1856) Esel, Hund, Katze und Hahn alle im Alter verstoßen.

[5] Die emerging issues sind: Frauen mit Behinderungen, Mangel an Gender-Daten, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), Ältere Frauen, Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Gender und Klimawandel, Femizide, Gender in der Rohstoffgewinnung, Migration.

[6] African Women’s Development and Communication Network (FEMNET), Rekindling the Beijing Fire of Revolution. African Women’s Rights Organizations Parallel Report. Beijing+25 Africa Review, Nairobi 2019, https://femnet.org/2020/02/rekindling-the-beijing-fire-of-revolution-africa-beijing25-parallel-report/.

[7] WIDE-Update 5/2020. Aktionsplattform von Peking: +25 revisited. Frauenrechte und nachhaltige Entwicklung in der Krise, www.wide-netzwerk.at/images/publikationen/2020/WIDE-Update-Peking-plus-25-2020.pdf.

[8] http://www.wide-netzwerk.at/index.php/publikationen/429-wide-update-peking-25.

[9] Ebd.

[10] Nupé-Frau 1892 (im heutigen Nigeria), Élisée Reclus, Africa and its Inhabitants Bd.3, leicht überarbeitet GL, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:AFR_V3_D401_Nup%C3%A9_Woman.jpg.

[11] Die erste Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen hatte 1975 in Mexiko-Stadt, die zweite 1980 in Kopenhagen und die dritte 1985 in Nairobi stattgefunden.

[12] Keine Mitglieder hat FEMNET in Guinea-Bissau, Äquatorialguinea, Libyen, Eritrea, Namibia, Lesotho. Siehe die Afrika-Karte mit der Zahl der Mitglieder in jedem Land auf https://femnet.org/. Für Individuen beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 30 USD, für Organisationen 150 (national), 250 (subregional) oder 400 USD (international) – siehe https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSfZaqCP06v3BuoUkFwu75WjCWld91ZRyg5080yNdxRtDfzUnQ/viewform?vc=0&c=0&w=1

[13] Übersetzung GL; https://femnet.org/. Es handelt sich um ein Kondensat des etwas ausführlicheren Textes unter “Our HerStory“ auf https://femnet.org/our-herstory/.

[14] Memory Kachambwa (FEMNET-Geschäftsführerin), Foreword, p.ix in dem oben erwähnten FEMNET-Bericht zu Beijing+25 für Afrika, Übersetzung GL. Sachlicher dann im Kap.2.1 “Hintergrund“ ebd., p.10.

[15] Als Thema war “Grassroots approach to gender equality by accelerating implementation of Dakar, Beijing and AU Assembly Decisions on Gender Equality and women’s empowerment (GEWE)” vorgegeben und als Methode “a dual top-down and bottom up approaches inclusive of grassroots participation”.

[16] FEMNET-Bericht, a.a.O., p.15, Übersetzung GL.

[17] Siehe https://au.int/sites/default/files/treaties/37077-sl-PROTOCOL%20TO%20THE%20AFRICAN%20CHARTER%20ON%20HUMAN%20AND%20PEOPLE%27S%20RIGHTS%20ON%20THE%20RIGHTS%20OF%20WOMEN%20IN%20AFRICA.pdf.

[18] Auch das Maputo-Protokoll ist mit einer periodischen Berichtspflicht ausgestattet. Diese wird jedoch wenig ernstgenommen: Seit 2003 haben nicht einmal 15 Länder ihre Berichte abgeliefert. Siehe FEMNET, a.a.O., p.16.

[19] Die österreichische Übersetzung der Konvention (Bundesgesetzblatt vom 7.9.1982) ist verfügbar auf https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1982_443_0/1982_443_0.pdf.

[20] Allerdings nicht alle uneingeschränkt, manche “mit Vorbehalten“ – womit sie von allem Anfang an gewisse Teile der Konvention nicht anerkennen.

[21] Vai-Frau (die Vai leben heute in Liberia und Sierra Leone), Abbildung aus George Washington Ellis, Negro Culture in West Africa: a Social Study of the Negro Group of Vai-speaking People, 1914, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Negro_Culture_in_West_Africa_plate_1.jpg.

[22] Siehe https://data.em2030.org/2019-sdg-gender-index/explore-the-2019-index-data/ und für Afrika allein https://public.tableau.com/profile/equal.measures.2030#!/vizhome/Req2_GenderIndexPage/Req2GenderIndexPage.

[23] FEMNET, a.a.O., p.11.

[24] Ebd., p.9.

[25] Die Länder, die Vergewaltigung in der Ehe kennen, sind Benin, Burkina Faso, Cabo Verde, die Komoren, Gambia, Ghana, Lesotho, Namibia, Ruanda, São Tomé & Príncipe, Sierra Leone, Südafrika und Simbabwe.

[26] In 34 der 45 Länder, wo das Mindestalter fürs Heiraten 18 Jahre beträgt, gibt es Schlupflöcher, entweder die volle und freie Zustimmung oder religiöse Ehen und Ehen nach Gewohnheitsrecht betreffend.

[27] Somali-Frau 1893, Élisée Reclus, Africa and its Inhabitants Bd.4, leicht überarbeitet GL, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:AFR_V4_D482_Somali_woman.png.

[28] Genauer 1992 bis 2018, Quelle Council of Foreign Relations, Women’s Participation in Peace Processes, 5.1.2018, https://www.cfr.org/interactive/womens-participation-in-peace-processes.

[29] 2018 waren es laut Interparlamentarischer Union 23,7%. Siehe IPU, Women in Parliament in 2018: The year in review – https://www.ipu.org/resources/publications/reports/2019-03/women-in-parliament-in-2018-year-in-review.

[30] BEAP, zitiert in FEMNET, a.a.O., p.38.

[31] Offenbar hat die UNECA 2017 zu diesem Thema publiziert. UNECA, Background paper on the sub-theme: “Promoting gender equality and the empowerment of women and girls” Addis Abeba 2017, https://www.uneca.org/sites/default/files/PublicationFiles/background_paper_acg_arfsd_may2017-en.pdf.

[32] In diesem Absatz gibt es sehr viel Überschneidungen mit oder Wiederholungen von bereits erwähnten Punkten.

[33] Barolong-Frauen, Moshaneng 1881, aus Adolf Liebscher, Seven Years in South Africa, leicht überarbeitet GL, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Seven_Years_in_South_Africa,_page_297,_Barolong_women_at_Moshaneng.jpg.

Afrika Tv

Tue 18:00 - 18:30
Wed 16:00 - 16:30
Thu 14:00 - 14:30
Fri 12:00 - 12:30
Sat 10:00 - 10:30
Sun 08:00 - 20:30

Radio Afrika International

On Orange FM 94.0 MHZ

Mon 09:00 - 10:00
Tue 09:00 - 10:00
Wed 09:00 - 10:00
Thu No Transmition
Fri 09:00 - 10:00
Sat 09:00 - 10:00
Sun 09:00 - 10:00

Radio Afrika International

On Ö1 campus

Mon 15:00 - 17:00
Tue 15:00 - 17:00
Wed 15:00 - 17:00
Thu 15:00 - 17:00
Fri 15:00 - 17:00
Sat 15:00 - 17:00
Sun 15:00 - 17:00

Current Events

take a look at the events that are happening right now.

Radio Afrika Tv Newsletter

Sign up to be inside the updates that Radio Africa Tv publishes

Radio Afrika youtube channel

Radio Afrika Tv Podcast

Newsletter Abonnieren

Bleiben Sie mit unserem monatlichen Newsletter über unsere Arbeit informiert!