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U-Haft à la Afrika. Missbrauch einer kolonialen Hinterlassenschaft?

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Günther Lanier, Ouagadougou, 23.9.2020

Spätestens seit Foucault[1] wissen wir, dass die der Überwachung und dem Strafen dienenden Mechanismen nicht nur fürs Gefängnis[2] da sind. Sie strahlen weit aus, Schulen unterliegen ihnen, Fabriken sowieso, letztlich eine Vielfalt gesellschaftlicher Institutionen. Überwacht- und Bestraftwerden können als konstitutiv angesehen werden für die Gesellschaftsfähigkeit von Individuen – ohne solch Zurichtung und Disziplinierung wäre das gemeinsame Wirtschaften im kapitalistischen Weltsystem, wäre die weltweite Verallgemeinerung von Konkurrenz und Mangel wohl kaum zustande gekommen.

Der Verein NEUSTART hat 2014 mit dem Projekt “Sozialnetz-Konferenz in der Bewährungshilfe. Ressourcen nutzen statt Jugendliche inhaftieren“ bei der SozialMarie den 1. Preis gewonnern, der soziale Innovation prämiert[3]. Nun, dieser seit 1957 tätige Verein bemüht sich nicht nur um Jugendliche, er engagiert sich sehr viel umfassender für eine Verbesserung des Straf-Systems:

Resozialisierungshilfe für Straffällige, Unterstützung von Opfern und Prävention: Das sind unsere Angebote, mit denen Kriminalität in der Gesellschaft verringert wird. Täterinnen und Täter sollen mit sozialarbeiterischer Unterstützung wieder in die Gesellschaft integriert werden. Opfer erhalten konkrete Hilfe durch Prozessbegleitung, Entschuldigung und Schadenswiedergutmachung. Aus unserer über 60-jährigen Erfahrung wissen wir: Wirkungsvolle Arbeit mit Täterinnen und Tätern ist der beste Opferschutz.[4]

 [5]

In Gefängnissen finden wir neben den zu Haftstrafen Veruteilten auch Untersuchungshäftlinge. Letztere werden einer Straftat verdächtigt, diese ist jedoch nicht erwiesen, es gilt jedenfalls die Unschuldsvermutung.

Um Missbrauch – der Inhaftierung missliebiger Personen, z.B. Oppositioneller – vorzubeugen, gelten strikte Regeln für die Untersuchungshaft. In Österreich besagen diese zum Beispiel, dass U-Haft nur auf Antrag der Staatsanwaltschaft und durch Entscheidung des Gerichts verhängt werden darf.

Jede festgenommene Person muss binnen 48 Stunden vom Richter vernommen werden. Zu Beginn der Vernehmung muss der Richter den Beschuldigten über die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen informieren. Nach der Vernehmung muss der Richter sofort entscheiden, ob der Beschuldigte freigelassen wird oder ob über ihn eine Untersuchungshaft verhängt wird. (…).
Die Untersuchungshaft darf vom Gericht nur verhängt werden, wenn gegen den Beschuldigten Ermittlungen durchgeführt werden oder Anklage erhoben worden ist und der Beschuldigte einer bestimmten Tat dringend verdächtig ist.
Zusätzlich muss für die Verhängung der Untersuchungshaft einer der folgenden Haftgründe vorliegen:
    Fluchtgefahr
    Verabredungs- bzw. Verdunkelungsgefahr (z.B. Beeinflussung von Mitbeschuldigten, Beseitigung von Beweisen)
    Gefahr eine neuerlichen Straftat bzw. Weiterführung der bereits begonnenen Straftat (wenn die Straftat mit einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten bedroht ist)
[6]

Die Untersuchungshaft wird nur für eine befristete Zeit verhängt. Diese Haftfrist beträgt in Österreich 14 Tage ab Festnahme der beschuldigten Person, kann aber unter bestimmten Bedingungen verlängert werden[7].

 [8]

Unschuldige, aber aus politischen Grüjnden missliebige Leute ins Gefängnis zu stecken, war eine von den Kolonialherren vorexerzierte Praktik. Sie wird im post- oder neokolonialen Afrika mancherorts weitergeführt.

Doch hier geht es mir heute um mehr als um politische Gefangene. Vielfach werden die für Untersuchungshaft geltenden Regeln nicht eingehalten. Das gilt nicht nur für den Grund der U-Haft, sondern insbesondere auch für die zugelassene Höchstdauer.

Und das ist doppelt schlimm. Zum einen wirkt Untersuchungshaft für die Betroffenen destruktiver, ich komme gleich darauf zurück, zum anderen werden unschuldig Inhaftierte in Afrika nur selten entschädigt. Das Konzept der Entschädigung für getanes Unrecht scheint allgemein wenig bekannt oder akzeptiert. Wurde zum Beispiel nach einem tödlichen Verkehrsunfall der Verursacher gerichtlich für schuldig befunden, so weigern sich die Hinterbliebenen des Opfers oft, einen Geldbetrag als Entschädigung anzunehmen – sie können die Tote oder den Toten doch nicht  derart “verkaufen“. Was die U-Haft betrifft, war ich mir nicht sicher, ob zumindest theoretisch die Möglichkeit der Wiedergutmachung durch den Staat besteht und ich fragte einen jungen Juristen, mit dem ich Fußball spiele, der versicherte mir, dass es das in Burkina nicht gäbe. Ich habe am selben Nachmittag dann glücklicherweise auch noch einen erfahrenen Anwalt gefragt, der meinte, dass es das freilich gäbe, nur werde eine solche Entschädigung in der Praxis kaum je eingefordert.

Wenn das nicht einmal mein junger Juristenfreund weiß…

 [9]

Es ist keineswegs erwiesen, dass das Gefangenhalten von Häftlingen in Gefängnissen potentielle StraftäterInnen – traditionell sind es sehr viel mehr Täter als Täterinnen – davon abhält, die Straftat zu begehen. Außerdem kostet es viel. Und schließlich – und darum geht es mir ganz besonders die Untersuchungshäftlinge betreffend – hat es negative Auswirkungen auf die Häftlinge.

Charles T Orjiakor hat mit KollegInnen der psychologischen Fakultät der University of Nigeria in Nsukka, Enugu im Südosten des Landes diese Auswirkungen auf Häftlinge für Nigeria untersucht[10].

Vorher kurz noch zu den Kosten für den Staat: Allein das Ernähren seiner Gefängnisbevölkerung kostete Nigeria 2018 die hübsche Summe von 17 Mrd. Naira, das macht zwar pro Tag nur 450 Naira oder 0,99 Euro, bedeutet für das Budget des Landes allerdings eine Last von 37,5 Mio Euro.

Da StaatsanwältInnen und RichterInnen vielbeschäftigte Leute sind und die Mühlen der Gerechtigkeit langsam mahlen, dauert die Haft oft Jahre, bevor ein Gericht ein Urteil spricht.

Das Experiment, das die WissenschaftlerInnen in drei Anstalten durchführten, ist schnell erklärt: Sie ließen 387 Häftlinge (davon 95% Männer) einen Intelligenztest machen, nämlich den Ravens-Matrizentest, einen sprachfreien Multiple Choice-Test, der keine formale Bildung erfordert – es geht darum, den fehlenden Teil eines vorgegebenen Musters in einer Reihe möglicher Teile zu bestimmen. Die Ergebnisse wurden nach der Haftdauer aufgeschlüsselt und es wurde unterschieden zwischen Verurteilten und U-Häftlingen.

Es zeigte sich, dass das Abschneiden bei den Intelligenztests mit der Dauer der Inhaftierung negativ korrelierte. Das war erwartet worden. Überraschender hingegen war, dass ein klarer Unterschied zwischen U-Häftlingen und Verurteilten bestand: Der IQ von U-Häftlingen leidet ungleich stärker unter der Dauer des Gefängnisaufenthalts als der von Verurteilten.

Der Grund dafür sind wahrscheinlich die Unklarheit der Lage von Untersuchungsgefangenen und die dauernden Sorgen, die diese Unsicherheit auslöst[11]. Sie stecken – oder “sitzen“ – fest, schaffen es weder, gegen Kaution freizukommen, noch gelingt es ihnen, dass ein Urteil gesprochen wird. Das ist eine erhebliche mentale Belastung und kann zu Verzweiflung, ja sogar zu einem psychischen Zusammenbruch führen.

 [12]

Da die Konsequenzen gravierend sind, wäre es umso wichtiger, die Untersuchungshaft kurz zu halten, wenn sie nicht vermeidbar ist.

Um das Ausmaß des Problems afrikaweit[13] erkennbar zu machen, folgt hier eine Tabelle mit den Zahlen der Untersuchungshäftlinge in den afrikanischen Ländern, dem Anteil der Untersuchungshäftlinge an den GefängnisinsassInnen insgesamt und den Untersuchungshäftlingen pro 100.000 EinwohnerInnen. World Prison Brief[14] hat dazu überraschend viel Daten, wenn diese auch nicht immer auf neuestem Stand sind und manchen die Bemerkung “circa“ vorangestellt ist[15]. Zu Somalia und Eritrea gibt es keine Daten, zu Äquatorialguinea keine Daten zu den Untersuchungshäftlingen[16]. Als Zusatzinformation enthält die Tabelle noch den Anteil der Frauen an den Häftlingen des jeweiligen Landes insgesamt[17].

429.631 Untersuchungshäftlinge sind es übrigens insgesamt in Afrika.

Die Anteile der Untersuchungshäftlinge an den GefängnisinsassInnen insgesamt variieren zwischen unter 10% (7,5% in Ruanda, 9,9% in Ägypten) und über 80% (Gabun 80,2%, Libyen ca. 90% – Letzteres ist Weltrekord vor San Marino mit 83,3%). Österreich hat 21,0%, Deutschland 20,4%. Auch diese Prozentsätze gälte es zu vermindern.

Die Reihung habe ich nach der Zahl der Untersuchungshäftlinge pro 100.000 EinwohnerInnen vorgenommen, da schneiden die Komoren vor Ghana und Guinea-Bissau am besten ab und Mauritius, Namibia und Gabun mit Werten über 100 am schlechtesten. In Gabun sitzen unglaubliche 2 Promille der Bevölkerung (193 von 100.000) in Untersuchungshaft.



Dass die Welt eine bessere wäre, wenn es nur Frauen gäbe, zeigt sich an ihrem Anteil an den Häftlingen: Nur in Südsudan wird er – knapp – zweistellig (10,9%), in Malawi machen die Frauen gar nur 1,1% der Häftlinge aus.

“Schuldigen“ Rechte, Menschenrechte zuzugestehen ist alles andere als selbstverständlich. Je ärger das begangene Verbrechen, umso weniger. Nur Reiche und Ex-PräsidentInnen wie z.B. der Liberianer Charles Taylor können sich mit Hilfe hochbezahlter AnwältInnen humaner Bedingungen im Gefängnis sicher sein, wenn sie das Eingesperrtsein einmal nicht vermeiden können.

Was Untersuchungshäftlinge betrifft, ist nicht einmal ihre Schuld erwiesen.

 [18]

Endnoten:

[1] Michel Foucault, Surveiller et punir. Naissance de la prison, Paris (Gallimard) 1975, deutsch zwei Jahre später bei Suhrkamp unter dem Titel “Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses“.

[2] Das dem Artikel vorangestellte Foto zeigt eine Bronzeskulptur auf der Treppe zwischen Hornsgatan und Hornsgatspuckeln auf Södermalm, der Insel im Süden von Stockholms Zentrum, Foto MjauMjauMjauMjau 6.4.2012, zugeschnitten und leicht überarbeitet von GL, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Galler,_Hornsgatan_2012a.jpg.

[3] Für Projektzusammenfassung sowie Würdigung und Begründung der Jury siehe die Seite 7 von https://sozialmarie.org/content/_common/attachments/file4.pdf.

[4] Für die Fortsetzung siehe https://www.neustart.at/at/de/ueber_uns/unser_verein.php.

[5] Hof der Sektion B des Hochsicherheitsgefängnisses auf Robben Island in der Nähe von Kapstadt, Südafrika, Foto Moheen Reeyad 17.7.2018, leicht überarbeitet GL, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:B-Section_courtyard,_Maximum_Security_Prison,_Robben_Island_(01).jpg.

[6] oesterreich.gv.at, Österreichs digitales Amt, Verhängung und Dauer der Untersuchungshaft, https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/strafrecht/7/2/Seite.2460305.html.

[7] Siehe ebenda.

[8] Inhaftierte werden aus dem Kondengui-Zentralgefängnis in Yaounde, Kamerun, abtransportiert. Foto 23.7.2019, M. E. Kindzeka (VOA), https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Prisoners_are_taken_from_the_Kondengui_Central_Prison_in_Yaounde,_Cameroon,_July_23,_2019._(M._Kindzeka,_VOA).jpg.

[9] Wachturm des Shashamane-Gefängnisses, Äthiopien, Foto Rod Waddington 9.9.2013, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Guard_Tower,_Shashamane_Prison,_Ethiopia_(9707275213).jpg.

[10] Michael O. Ezenwa, Charles T. Orjiakor, Desmond U. Onu, Incarceration impacts cognitive performance, and prisoner status matters, The Journal of Forensic Psychiatry & Psychology, Vol.31 (2020) Nr.4, https://www.tandfonline.com/doi/abs/10.1080/14789949.2020.1784249?journalCode=rjfp20; eine Zusammenfassung findet sich in Charles T Orjiakor, Waiting for trial can be worse than facing the sentence: a study in Nigerian prisons, The Conversation 9.9.2020, https://theconversation.com/waiting-for-trial-can-be-worse-than-facing-the-sentence-a-study-in-nigerian-prisons-145480.

[11] Bezüglich der Gründe liefert eine 2017er Studie von Charles Orjiakor et al. Aufschluss: Charles T. Orjiakor, Dorothy I. Ugwu, John E. Eze, Leonard I. Ugwu, Peace N. Ibeagha, Desmond U. Onu, Prolonged incarceration and prisoners’ wellbeing: livid experiences of awaiting trial/pre-trial/remand prisoners in Nigeria, International Journal of Qualitative Studies on Health and Well-being Vol.12 (2017) Nr.1, https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/17482631.2017.1395677.

[12] Toiletten der Sektion B des Hochsicherheitsgefängnisses auf Robben Island, Foto Moheen Reeyad 17.7.2018, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Communal_toilets,_Maximum_Security_Prison,_Robben_Island_(01).jpg.

[13] Das Problem ist mitnichten ein afrikanisches – aber in meinen Artikeln geht es um Afrika. Auch anderswo kann U-Haft-Missbrauch gang und gäbe sein, die vor einem Urteil oder ohne ein Urteil im Gefängnis verbrachte Zeit kann zu lang und der Anteil der U-Häftlinge an der Gefängnisbevölkerung allgemein kann hoch sein.

[14] Siehe https://www.prisonstudies.org/.

[15] Die angegebenen beiden Quellen enthalten für alle Länder das Datum, für das die Daten gelten.

[16] Roy Walmsley/World Prison Brief (WPB): World Pre-trial/Remand Imprisonment List, 4. Ausgabe, 2.4.2020, https://www.prisonstudies.org/sites/default/files/resources/downloads/world_pre-trial_list_4th_edn_final.pdf. Für die Häftlinge in der Zentralafrikanischen Republik waren nur Daten für die “hauptsächlichen“, also wohl die größeren Gefängnisse des Landes verfügbar.

[17] Aus: Roy Walmsley/World Prison Brief (WPB): World Female Imprisonment List 4. Ausgabe, 9.11.2017, www.prisonstudies.org/sites/default/files/resources/downloads/world_female_prison_4th_edn_v4_web.pdf. Für die weiblichen Häftlinge im Tschad waren nur Daten für die hauptsächlichen Gefängnisse des Landes verfügbar.

[18] Das war einst ein Gefängnis für renitente SklavInnen. Bimbia, Limbé 3 in Kameruns anglophonem Südwesten, am Südfuß des Mount Cameroun. Foto Mouenthias 8.11.2017, leicht überarbeitet GL, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Prison_pour_esclaves_r%C3%A9calcitrants_%C3%A0_Bimbia.jpg.

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